Beim Kauf eines Fahrzeuges erhalten Sie bei uns eine gesetzliche Gewährleistung von zwölf Monaten.
Der übliche Sprachgebrauch vermischt die Begriffe Gewährleistung und Garantie. Deshalb möchten wir hier auf die Unterschiede aufmerksam machen. Beim gewerblichen Verkauf von Gebrauchtwagen an private Endverbraucher besteht eine gesetzliche Gewährleistung von zwölf Monaten.

Was heißt Gewährleistung?
Gewährleistung bedeutet, dass der Verkäufer dafür einsteht, dass die verkaufte Sache zum Zeitpunkt der Übergabe frei von Mängeln ist. Der Verkäufer haftet daher für alle technischen Mängel, die beim Zeitpunkt des Verkaufes bestehen. Ausnahme: Der Käufer kennt die Mängel und wird darüber schriftlich aufgeklärt.

Die Beweislast ist für einen privaten Käufer sehr schwierig, welche Möglichkeiten gibt es?
Die Beweislast liegt in den ersten sechs Monaten beim Verkäufer. Dieser muss darlegen, dass der beanstandete Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe noch nicht vorhanden war. Nach sechs Monaten geht die Beweisleist auf den Käufer über, der nun seinerseits darlegen muss, dass jegliche Mängel schon zum Zeitpunkt der Übergabe bestanden. Man spricht von der Beweislastumkehr.

Wie sorgen wir dafür, dass möglichst kein Gewährleistungsfall auftritt?
Vor dem Ankauf prüfen wir jeden Gebrauchtwagen sehr genau auf evtl. vorhandene Mängel. Diese werden dann vor dem Verkauf behoben. Außerdem führen wir jeden Wagen der DEKRA vor, die als neutraler Gutachter einen Qualitäts-Check durchführt und ein DEKRA-Gebrauchtwagensiegel erteilt. Dieses erhält der Kunde bei der Auslieferung des Wagens. Es gibt dem Käufer Sicherheit hinsichtlich Zustand und Qualität des Fahrzeuges und dient uns gleichzeitig als Nachweis für die Übergabe eines mängelfreien Wagens.

Wie verhalte ich mich im Gewährleistungsfall?
Generell ist erst einmal zu überprüfen, ob es sich tatsächlich um einen Gewährleistungsfall handelt (Beispiele siehe unten). Hierzu sollte man sich die Frage stellen, ob dieser Mangel nach dem Kauf eingetreten ist oder bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden war. Einen Anhaltspunkt gibt hier z.B. das DEKRA-Siegel. Der Verkäufer haftet zwar wie beschrieben für zum Zeitpunkt der Übergabe vorhandene Mängel, jedoch nicht wenn diese beispielsweise durch die Qualität des Herstellers bedingt werden. Es gibt Modelle, die einfach reparaturanfälliger sind als andere. Im Gewährleistungsfall ist umgehend Rücksprache mit uns aufzunehmen da wir grundsätzlich ein Recht auf Nachbesserung in einer Werkstatt unseres Vertrauens haben.

Gewährleistung & Garantie | Autozentrum Schmitz

 

 

 

Was ist eine Garantie und was leistet sie?
Eine Garantie ist eine von uns gebotene freiwillige Leistung und generell Nichts anderes als eine Versicherung, die dann greift, wenn etwas am Fahrzeug kaputt geht. Die Leistung erstreckt sich auf verschiedene Baugruppen. Im Schadensfall überprüft die Garantieversicherung ob der Schaden abgedeckt ist und übernimmt ggfs. die Kosten der Reparatur. Der Preis für eine Garantie liegt ab 199,- EUR  je nach Garantielaufzeit, Alter und Laufleistung des Fahrzeugs.

Weiterhin bieten wir Ihnen eine Premiumgarantie an, die eine sehr umfangreiche Leistung beinhaltet. Versichert sind bis auf wenige Ausnahmen alle elektrischen, mechanischen und hydraulische Bauteile bis zu einer Laufleistung von 100.000 KM. Die Leistungen sind ähnlich der Garantien der Autohersteller und damit sehr umfassend. Weiterhin bietet die Garantie Ihnen folgende Vorteile:

  • Sie bestimmen, wer Ihr Auto repariert. Im Falle eines Defektes dürfen Sie sich die  Werkstatt aussuchen, die Ihren Wagen reparieren soll. Sie können entweder in eine freie Werkstatt oder in die entsprechende Vertragswerkstatt.
  • Die Reparatur kann bei Ihnen vor Ort durchgeführt werden. Ganz im Gegensatz zur Gewährleistung (dort haben wir als Verkäufer das Recht der Nachbesserung hier am Firmensitz.) Wir arbeiten mit einem der größten Garantieversicherer Europas zusammen. Der CarGarantie GmbH.Somit ist sichergestellt, dass im Schadensfall sehr schnell eine Kostenübernahme zugesagt wird, sogar    europaweit.
  • Wir schreiben Ihnen nicht vor, wo Sie Ihren Service durchführen lassen sollten. Die Garantie akzeptiert Service nach Herstellervorgaben von freien Werkstätten.

Hier ein paar Fallbeispiele zur Gewährleistung:

  • Der elektrischer Fensterheber geht nach vier Monaten kaputt. Sowohl bei der Übergabe als auch danach hat dieser einwandfrei funktioniert.
    Es sind keine Gewährleistungsansprüche möglich, da der Fensterheber zum Zeitpunkt der Übergabe funktioniert hat. Die Garantie würde in diesem Falle aber greifen.
  • Ein 10 Jahre altes Fahrzeug verbraucht fast zwei Liter Öl auf 1.000 KM. Dieser Defekt wird jedoch erst nach zwei Monaten bemerkt und angezeigt, da der Käufer nicht viel fährt
    Hier hat der Käufer einen Gewährleistungsanspruch, weil die DEKRA den Ölverbrauch nicht prüft. Die DEKRA ist nicht in der Lage, einen derartig drastischen Mehrverbrauch in der Kürze der Zeit festzustellen.
  • Nach acht Wochen gehen die Stoßdämpfer bei einem Fahrzeug kaputt
    Kein Gewährleistungsanspruch. Die DEKRA führt  im Rahmen der Siegelprüfung ein Stoßdämpfertest durch. Das Siegel belegt, dass die Stoßdämpfer zum Zeitpunkt der Übergabe in Ordnung waren. Stoßdämpfer sind Verschleißteile, demnach würde leider auch keine Garantie greifen.
  • Nach neun Tagen ruckelt der Wagen und schaltet ins Notprogramm. Diagnose: Abgasrückventil defekt. Wagen war ein „Langsteher“ (vier Monate).
    Der Verkäufer hat eine Gewährleistungspflicht, da man davon ausgehen kann, dass das Abgasrückventil zum Zeitpunkt der Übergabe bereits defekt war. Bei der Gewährleistung hat der Verkäufer das Recht, die Reparatur in Mönchengladbach durchführen zu lassen. Einen Anspruch auf einen Leihwagen gibt es nicht. Bei der Garantie würde die Reparatur bei Ihnen vor Ort durchgeführt werden.