Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Ankauf von Gebrauchtfahrzeugen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Ankauf von Gebrauchtfahrzeugen
Autozentrum-Schmitz, Inh. Sascha Schmitz, Gartenstr. 93, 41236 Mönchengladbach

Stand: 09/2022
 
I. Bewertung, Begutachtung und Vertragsabschluss von Gebrauchtfahrzeugen unter Nutzung der Website
1. Herr Sascha Schmitz, handelnd unter „Autozentrum Schmitz“ (nachfolgend „Käufer“) betreibt die Website www.autozentrum-schmitz.de. Die Website ermöglicht es Nutzern, unter der Rubrik „Tesla verkaufen“ bestimmte Fahrzeugdaten in ein Anfrageformular auf der Website einzugeben und auf dieser Grundlage eine kostenlose und unverbindliche Einschätzung über den erzielbaren Fahrzeugpreis an die vom Nutzer angegebene E-Mailadresse zu erhalten.

2. Mit den übermittelten Daten aus dem Anfrageformular erstellt der Käufer eine Fahrzeugbewertung, und übersendet diese („das Bewertungsergebnis“) dem Nutzer per E-Mail. Das Bewertungsergebnis basiert auf den Angaben des Nutzers aus dem Anfrageformular, ggfs. vom Nutzer gesondert mitgeteilter weiterer Angaben zum Fahrzeug und Feststellungen aus einem vom Nutzer ggfs. übermittelten Gebrauchtwagenzustandsbericht. Sämtliche dieser Angaben gelten als vereinbarte Beschaffenheit des Fahrzeuges. Die

3. . Weder das Eingeben der Daten durch den Nutzer noch die Übersendung des Bewertungsergebnisses oder die in diesem Zusammenhang übermittelten weitergehenden Informationen durch den Käufer stellen ein verbindliches Angebot für einen Fahrzeugkaufvertrag dar. Der Vertragsschluss richtet sich nach Ziffer 4 dieser AGB..

4. Da Preisveränderungen durch den Hersteller, kurzfristige Angebot- und Nachfrageschwankungen zu Preisanpassungen führen können, hält sich der Käufer an sein Bewertungsergebnis 24 Std. nach dessen Versand gebunden. Der Nutzer hat das Recht (aber nicht die Pflicht), dem Käufer auf Basis des Bewertungsergebnisses ein Angebot zum Ankauf seines Fahrzeuges zu machen. Zu diesem Zweck sendet er dem Käufer den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) des dem Bewertungsergebnis zugrundeliegenden Fahrzeuges zu und erhält von dem Käufer sodann den Entwurf eines Ankaufvertrages zugeschickt. Mit Rücksendung des unterzeichneten Entwurfes gibt der Nutzer ein Angebot zum Abschluss eines Ankaufvertrages über dasjenige Fahrzeug ab, welches Gegenstand des Bewertungsergebnisses war. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Käufer dieses Angebot des Nutzers schriftlich durch Unterschrift und Rücksendung des Ankaufvertrags annimmt (per E-Mail ist ausreichend). Bei einer Nichtannahme des Angebots des Nutzers wird der Nutzer umgehend informiert.

5. Erfüllungsort ist, sofern nicht anders vereinbart, der Betriebssitz des Käufers. Für eine Abholung des Fahrzeugs durch den Käufer entstehen dem Nutzer zusätzliche Kosten.

II. Zahlung/Preise/Berechtigungsnachweis/Finanzierung
1. Kommt es zum Abschluss eines Kaufvertrages über das Fahrzeug, so wird der Kaufpreis bei der Übergabe des Fahrzeugs an den Nutzer überwiesen. Hierzu bietet der Käufer eine „Echtzeitüberweisung“ an. Es liegt nicht in der Verantwortung des Käufers, ob die Bank des Nutzers die Echtzeitüberweisung anbietet. Sollte eine Echtzeitüberweisung nicht möglich sein, wird der Kaufpreis mit einer Standardüberweisung ausgeführt. Der Nutzer erhält vom Käufer einen entsprechenden Zahlungsnachweis.

2. Soweit der Kauf der Umsatzsteuerpflicht unterliegt, sind alle angegebenen Preise als Bruttopreise, d. h. inkl. deutscher Umsatzsteuer, zu verstehen. Für den Fall, dass ein Nutzer sein Fahrzeug nicht als Privatperson verkauft, ist der Käufer so lange berechtigt, die Auszahlung des vereinbarten Kaufpreises zurückzuhalten, bis ihm eine den steuerrechtlichen Anforderungen gerecht werdende schriftliche Originalrechnung des Nutzers zugeht.



3. Sollte der Nutzer in den Fahrzeugdokumenten nicht als letzter Halter eingetragen sein, so hat er auf Verlangen des Käufers nachzuweisen, dass er zum Verkauf des Fahrzeugs befugt ist. Dieser Nachweis kann ausschließlich durch die Dokumentation einer lückenlosen Eigentumskette zwischen dem Nutzer und dem letzten eingetragenen Halter erfolgen, beispielsweise durch Vorlage der Kaufverträge vom letzten Halter bis zum Nutzer, oder durch Vorlage einer entsprechenden Vollmacht des letzten Halters im Original. Der Käufer ist berechtigt, die Auszahlung des Kaufpreises bis zum Vorliegen der zuvor genannten Nachweise bzw. Unterlagen zurückzuhalten.

2. Ist das Fahrzeug finanziert, hat der Nutzer vor Übergabe an den Käufer bei der finanzierenden Bank eine Ablösebescheinigung anzufordern, und diese spätestens bei der Übergabe dem Käufer. Aus dieser muss der Ablösewert inkl. alle Vertragsdaten zum Kredit (Kreditnehmer, Vertragsnummer und Ablösesumme) ersichtlich sein. Nur den Ablösewert zu nennen, ist nicht ausreichend. Sollte bei der Übergabe die Ablösebescheinigung nicht vorliegen, behält sich der Käufer vor, die Zahlung erst nach Übergabe der Bescheinigung vorzunehmen. Die Zahlung an die Bank erfolgt mit einer Standardüberweisung. Der Nutzer erhält vom Käufer eine Kopie des Zahlungsnachweises.

III. Liefertermin und Lieferverzug
Befindet sich der Nutzer mit der Übergabe des Fahrzeugs länger als acht Tage nach vereinbartem Übergabedatum in Verzug, so kann der Käufer dem Nutzer eine Nachfrist setzen und nach Ablauf dieser Frist durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag zurücktreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Verlangt der Käufer Schadenersatz, so beträgt dieser 10% des vereinbarten Bruttokaufpreises. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Käufer einen höheren oder der Nutzer einen geringeren Schaden nachweist.

IV. Haftung des Nutzers, Haftungsausschluss
1. Der Nutzer garantiert, dass das Fahrzeug in seinem unbestrittenen und alleinigen Eigentum steht oder er aus anderen Gründen zur Verfügung über das Fahrzeug berechtigt ist.

2. Der Nutzer garantiert, dass die für die Ermittlung des Bewertungsergebnisses durch den Käufer erforderlichen Fahrzeugangaben wahrheitsgemäß und vollständig im Anfrageformular eingetragen werden. Insbesondere hat der Nutzer Angaben zu allen verkehrstechnischen Eigenschaften des Fahrzeuges sowie zu eventuell vorhandenen technischen, optischen oder versteckten Mängeln (Rubrik Beschädigungen) zu machen, soweit ihm diese bekannt sind. Hierzu kann der Nutzer vor dem Zusenden des Anfrageformulars Bilder von etwaigen Beschädigungen an den Käufer (info@autozentrum-schmitz.de) senden. Weiterhin besteht für den Käufer die Möglichkeit, das Auto zur für eine kostenlose Besichtigung am Betriebssitz des Käufers vorzuführen, oder aber Gebrauchtwagenzustandsberichte von Drittanbietern einzureichen. Diese Angaben werden dann im Bewertungsergebnis entsprechend berücksichtigt. Aufwendungen und Schäden, die dem Käufer aufgrund fehlerhafter Angaben des Nutzers entstehen, kann der Käufer in voller Höhe vom Nutzer ersetzt verlangen.
Beschädigungen, die erst nach dem Abschluss des Kaufvertrages mitgeteilt werden, führen zu einer entsprechenden Wertminderung.

3. Eine Haftung des Käufers für Schäden des Nutzers ist ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Käufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Ausgenommen vom Haftungsausschluss sind überdies Schäden des Nutzers durch die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Käufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
 
V. Verbraucherstreitbeilegung
1. Die EU-Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist.
Der Käufer ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes teilzunehmen.

2. Ungeachtet dessen gilt: Der Käufer ist Mitglied im Bundesverband freier Kfz-Händler e. V., der eine Schiedsstelle unterhält. Im Streitfall kann der Nutzer diese Schiedsstelle schriftlich anrufen. Einigungsvorschläge der Schiedsstelle sind für den Nutzer kostenlos und nur dann verbindlich, wenn sie von beiden Seiten angenommen werden. Wird eine Schiedsstelle auf Antrag beider Parteien als Schiedsgutachter tätig, sind die getroffenen Feststellungen für beide Parteien verbindlich, es sei denn, sie sind offenbar unrichtig. Durch die Entscheidung der Schiedsstelle wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen. Durch die Anrufung der Schiedsstelle ist die Verjährung für die Dauer des Verfahrens gehemmt. Adressat für den Kontakt zur Schiedsstelle ist der

BVfK e. V.  53113 Bonn   Bundeskanzlerplatz 5
Tel.: 0228  85 40 921   FAX: 0228  85 40 928

VI. Schlussbestimmungen
1. Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen dem Nutzer und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

2. Gerichtsstand ist Mönchengladbach, soweit der Nutzer Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Dies gilt auch, wenn der Nutzer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU hat bzw. der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist.

3. Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich auf Grundlage dieser Bedingungen. Anderslautende Bedingungen gelten nicht, sofern diesen nicht ausdrücklich zugestimmt wird. Individuelle Abreden haben Vorrang vor diesen AGB.