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Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Ankauf von Gebrauchtfahrzeugen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Ankauf von Gebrauchtfahrzeugen
Autozentrum-Schmitz, Inh. Sascha Schmitz, Gartenstr. 93, 41236 Mönchengladbach

Stand: 04/2026
 
I. Bewertung, Begutachtung und Vertragsabschluss von Gebrauchtfahrzeugen unter Nutzung der Website
1. Die Firma Autozentrum Schmitz (nachfolgend „Käufer“) betreibt die Website www.autozentrum-schmitz.de. Die Website ermöglicht es Nutzern, unter der Rubrik „Tesla verkaufen“ bestimmte Fahrzeugdaten in ein Anfrageformular auf der Website einzugeben und auf dieser Grundlage eine kostenlose und  unverbindliche Einschätzung über den erzielbaren Fahrzeugpreis an die vom Nutzer angegebene E-Mailadresse zu erhalten.

2. Das Bewertungsergebnis basiert auf den vom Nutzer eingegeben Fahrzeugdaten. Weder das Bewertungsergebnis noch die in diesem Zusammenhang übermittelten weitergehenden Informationen stellen ein verbindliches Kaufangebot an den Nutzer oder ein verbindliches Verkaufsangebot des Nutzers für ein Fahrzeug dar.

3. Mit den übermittelten Daten aus dem Anfrageformular wird ein Bewertungsangebot erstellt und per E-Mail mitgeteilt. Die Angaben des Nutzers aus dem Anfrageformular, ggfs. vom Nutzer gesondert mitgeteilte Angaben zum Fahrzeug und ggfs. die Feststellungen aus einem vom Nutzer übermittelten Gebrauchtwagenzustandsbericht gelten als vereinbarte Beschaffenheit des Fahrzeuges.

4. Das Bewertungsergebnis des Käufers ist freibleibend und hat eine Gültigkeit von 24 Std. Der Verkäufer ist nach Annahme durch Unterschrift an den Ankaufvertrag höchsten 3 Werktage gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme des Angebots annimmt, in der Regel schriftlich durch Unterschrift des Ankaufvertrags, bestätigt oder das Fahrzeug an den Käufer übergibt. Bei einer Nichtannehme wird der Verkäufer umgehend informiert. Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich auf Grundlage dieser Bedingungen. Anderslautende Bedingungen gelten nicht, sofern diesen nicht ausdrücklich zugestimmt wird. Der Vertrag ist für beide Seiten verbindlich. Ein Rücktrittsrecht ist grundsätzlich ausgeschlossen.

5. Erfüllungsort ist, sofern nicht anders vereinbart, der Betriebssitz des Käufers. Für eine Abholung des Fahrzeugs durch den Käufer entstehen dem Nutzer zusätzliche Kosten.

II. Zahlung/Finanzierung
1. Der Kaufpreis wird bei Übergabe des Fahrzeugs grundsätzlich per Echtzeitüberweisung gezahlt. Soweit der Verkauf des Fahrzeugs der Umsatzsteuer unterliegt und ohne Vorlage einer ordnungsgemäßen Rechnung, wird zunächst nur der Nettokaufpreis ausgezahlt. Der auf die Umsatzsteuer entfallende Restbetrag wird nach Vorlage einer den steuerrechtlichen Anforderungen entsprechenden Rechnung an den Verkäufer erstattet.

2. Ist das Fahrzeug finanziert, hat der Nutzer vor Übergabe bei seiner finanzierenden Bank eine Ablösebescheinigung anzufordern. Aus diesem muss der Ablösewert inkl. alle Vertragsdaten zum Kredit (Kreditnehmer, Vertragsnummer und Ablösesumme) ersichtlich sein. Nur den Ablösewert zu nennen, ist nicht ausreichend. Sollte bei der Übergabe die Ablösebescheinigung nicht vorliegen, behält sich der Käufer vor, die Zahlung erst nach Übergabe der Bescheinigung vorzunehmen. Die Zahlung an die Bank erfolgt mit einer Standardüberweisung. Der Nutzer erhält vom Käufer eine Kopie des Zahlungsnachweises.
Ist der Verkäufer in den Fahrzeugdokumenten nicht als letzter Halter eingetragen oder handelt er erkennbar für einen Dritten, hat er dem Käufer auf Verlangen seine Verfügungsbefugnis durch geeignete Unterlagen nachzuweisen. Dies kann insbesondere durch Vollmacht, Kaufvertrag, Freigabeerklärung oder sonstige geeignete Nachweise erfolgen. Bis zur Vorlage dieser Unterlagen ist der Käufer berechtigt, die Auszahlung des Kaufpreises zurückzuhalten.

III. Liefertermin und Lieferverzug
Der im Kaufvertrag genannte Übergabetermin ist verbindlich. Mit Ablauf des vereinbarten Übergabetages kommt der Verkäufer ohne Mahnung in Verzug. Gerät der Verkäufer in Verzug, ist der Käufer berechtigt, dem Verkäufer eine Nachfrist von 7 Kalendertagen zur Übergabe des Fahrzeugs zu setzen. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten und Schadensersatz statt der Leistung verlangen.

Verlangt der Käufer Schadenersatz, so beträgt dieser 10% des vereinbarten Bruttokaufpreises. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Käufer einen höheren oder der Nutzer einen geringeren Schaden nachweist.

IV. Haftung des Nutzers, Haftungsausschluss

1. Der Nutzer garantiert, dass das Fahrzeug in seinem unbestrittenen und alleinigen Eigentum steht oder aber er zur Verfügung über das Fahrzeug berechtigt ist.

2. Der Nutzer garantiert, dass die für die Abgabe eines Ankaufangebots durch den Käufer erforderlichen Fahrzeugangaben wahrheitsgemäß und vollständig im Ankaufformular eingetragen werden. Insbesondere muss der Nutzer Angaben zu allen verkehrstechnischen Eigenschaften des Fahrzeuges sowie eventuell vorhandenen technischen, optischen oder versteckten Mängeln (Rubrik Beschädigungen) machen, soweit ihm diese bekannt sind. Hierzu kann der Nutzer vor dem Zusenden des Ankaufvertrages Bilder von den Beschädigungen an den Käufer (info@autozentrum-schmitz.de) senden. Weiterhin besteht die Möglichkeit, das Auto kostenlos zur Besichtigung am Betriebssitz des Käufers vorzuführen, oder aber Gebrauchtwagenzustandsberichte von Drittanbietern einzureichen. Diese Angaben werden dann im Angebot entsprechend berücksichtigt. Aufwendungen und Schäden, die dem Käufer aufgrund fehlerhafter Angaben des Nutzers entstehen, kann der Käufer in voller Höhe vom Nutzer ersetzt verlangen.
Beschädigungen, die erst nach dem Abschluss des Kaufvertrages mitgeteilt werden, führen zu einer entsprechenden Wertminderung. Der Käufer wird sich für diesen Fall bemühen, sich mit dem Nutzer auf eine faire Wertminderung zu einigen. Im Streitfall kann ein DEKRA-Gutachten auf Kosten des Käufers erstellt werden. Etwaige gesetzliche Rechte des Käufers bleiben hiervon unberührt.

3. Eine Haftung des Käufers für Schäden des Nutzers ist grundsätzlich ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Käufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Ausgenommen vom Haftungsausschluss sind überdies Schäden des Nutzers durch die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Käufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
 
V. Verbraucherstreitbeilegung
Ungeachtet dessen gilt: Der Käufer ist Mitglied im Bundesverband freier Kfz-Händler e. V., der eine Schiedsstelle unterhält. Im Streitfall kann der Nutzer diese Schiedsstelle schriftlich anrufen. Einigungsvorschläge der Schiedsstelle sind für den Nutzer kostenlos und nur dann verbindlich, wenn sie von beiden Seiten angenommen werden. Wird eine Schiedsstelle auf Antrag beider Parteien als Schiedsgutachter tätig, sind die getroffenen Feststellungen für beide Parteien verbindlich, es sei denn, sie sind offenbar unrichtig. Durch die Entscheidung der Schiedsstelle wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen. Durch die Anrufung der Schiedsstelle ist die Verjährung für die Dauer des Verfahrens gehemmt. Adressat für den Kontakt zur Schiedsstelle ist der

BVfK e. V.  53113 Bonn   Bundeskanzlerplatz 5
Tel.: 0228  85 40 921   FAX: 0228  85 40 928

VI. Schlussbestimmungen
1. Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen dem Nutzer und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

2. Gerichtsstand ist Mönchengladbach, soweit der Nutzer Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Dies gilt auch, wenn der Nutzer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU hat bzw. der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist.

3. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.